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Kirchenverwaltungen

Kirchenverwaltungen

Mitglieder der Kirchenverwaltung:

Die Kirchenverwaltung wird von den Gläubigen in einem Zyklus von 6 Jahren gewählt. Die letzte Wahl war 2024, die nächste Wahl wird somit in 2030 stattfinden. Die Anzahl der Mitglieder der Kirchenverwaltungen richtet sich nach der Anzahl der Gläubigen.
Kirchenverwaltungsvorstand ist der Pfarrer. Jede Kirchenverwaltung wählt einen Kirchenpfleger.

Aufteilung:

Für die fünf Kirchen der Pfarreigemenschaft Donaustauf - Bach und die dazugehörigen Stiftungen ist jeweils eine eigene Kirchenverwaltung zuständig.

Aufgaben:

Die Kirchenverwaltungen sorgen für rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten vor Ort. Die Pflege, Instandhaltung und ggf. Renovierung der kirchlichen Gebäude sind ebenso Bestandteil der Aufgaben der Kirchenverwaltungen.
Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird durch die Kirchenverwaltung beschlossen und überwacht.

Weitere Information:

Bei Fragen zu der Kirchenverwaltung kontaktieren Sie bitte das Pfarrbüro. Hier bekommen Sie weitere Informationen und Ansprechpartner.